Nutzungsbedingungen

Bell Flavors & Fragrances
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stand November 2012

1. ANWENDUNGSUMFANG

1.1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BELL Flavours & Fragrances Duft und Aroma GmbH (im Folgenden als „BELL“ bezeichnet) und dem Kunden. Abweichende und nachteilige Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur akzeptiert, wenn sie von BELL schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags werden erst durch schriftliche Bestätigung durch das Management von BELL wirksam und haben keinen Einfluss auf zukünftige Verträge zwischen den Parteien. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für den Fall, dass wir die Lieferung unter Kenntnis der abweichenden oder nachteiligen Geschäftsbedingungen des Käufers durchführen. Diese Verkaufsbedingungen gelten spätestens mit der Abnahme der Ware als angenommen.

1.2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.1.

1.3. Für den Fall, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zusammen mit dem Angebot erhalten oder dem Kunden bei einer anderen Gelegenheit nicht zur Verfügung gestellt werden sollte, gelten sie dennoch, wenn der Kunde sie kannte oder vorher wissen musste durch eine frühere Geschäftsbeziehung.

1.4. BELL betont, dass frühere mündliche Vereinbarungen nicht gelten. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Vertriebsmitarbeiter von BELL nur befugt sind, Bestellungen / Kaufanfragen entgegenzunehmen, jedoch nicht berechtigt sind, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Bedingungen des Käufers zu akzeptieren.

2. KOMMUNIKATION / SCHRIFTLICHES FORMULAR

Die Anforderung der schriftlichen Form ist erfüllt, wenn die Kommunikation per E-Mail erfolgt und der Absender elektronisch generierte Empfangsbestätigungen für E-Mails vorlegen kann, auf deren Inhalt er sich bezieht.

3. BESTELLUNGEN / BESTELLBESTÄTIGUNG

3.1. Angebote von BELL sind grundsätzlich nicht bindend und stellen keine Lieferpflicht dar. Nachdem der Kunde eine Bestellung aufgegeben hat, kommt durch die Auftragsbestätigung ein bilateraler Vertrag zustande.

3.2. Die mit der Bestellung verbundenen Dokumente und Informationen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und wurden mit größter Sorgfalt erstellt und gesammelt. Die produktspezifischen Daten basieren auf eigenen Untersuchungen oder auf Daten der Rohstofflieferanten. Die Bereitstellung dieser Daten bedeutet nicht die Annahme eines Garantieversprechens. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Übermittlung von Unterlagen und Informationen den Käufer nicht von seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 11.1 entbindet. dieser Verkaufsbedingungen zur Prüfung von Waren, die in ihren Räumlichkeiten ankommen, und ist daher nicht mit einer Aussage über die Verwendbarkeit der Waren für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch verbunden (Punkt 8.7.).

3.3. Der Vertrag gilt grundsätzlich erst dann als abgeschlossen, wenn Bestellungen des Käufers sowie verspätete und geänderte Annahme von Angeboten von BELL schriftlich bestätigt wurden.

4. LIEFERUNG

4.1. Der Kunde erwirbt das Eigentum an dem Produkt durch Übergabe und vorbehaltlich der Bestimmungen von Punkt 7 dieser Verkaufsbedingungen. Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen für das Produkt oder Vermarktungsrechte werden nicht übertragen.

4.2. BELL ist berechtigt, vor dem vereinbarten Termin zu liefern.

4.3. BELL wird von der Lieferpflicht für den Fall befreit, dass der Vorlieferant die Produktion der bestellten Waren eingestellt hat oder bei höherer Gewalt, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und BELL nicht haftet für die Nichtlieferung durch einen solchen Vorlieferanten.

4.4. Jede Lieferung wird unabhängig behandelt. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit bei einer Lieferung hat keine Konsequenzen für andere Bestellungen.

5. PREIS

5.1. Die Preise der Produkte sind in der Auftragsbestätigung anzugeben. Eine spätere Änderung kann nur dann zu einer Preisanpassung führen, wenn der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss liegen sollte.

5.2. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere relevante Steuern und Abgaben. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung mit ihrem gültigen gesetzlichen Betrag angegeben.

6. ZAHLUNG

6.1. Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung und gemäß § 271 Abs. 1 BGB ist die Zahlung sofort zum Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung sowie nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen.

6.2. Der Käufer kommt in Verzug, wenn der Käufer nach dem Fälligkeitsdatum oder nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung eine Mahnung erhält. Im Falle eines Verzugs zahlt der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.

6.3. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen verrechnen.

6.4. Nach unserer Wahl können eingehende Zahlungen als Ausgleich für die älteste oder die am wenigsten gesicherte Verpflichtung verwendet werden.

6.5. Teillieferungen werden sofort in Rechnung gestellt und sind unabhängig vom Abschluss der Gesamtlieferung separat zur Zahlung fällig. Mangels schriftlicher Vereinbarungen werden Vorauszahlungen bei Vertragsschluss mit der jeweils ältesten Teillieferung verrechnet.

7. RESERVIERUNG DES EIGENTUMS

7.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verbleibt die Ware im Eigentum von BELL.

7.2. Die Waren, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, werden jederzeit im Auftrag von BELL bearbeitet. Im Falle einer Behandlung oder Verarbeitung oder Vermischung wird der Eigentumsvorbehalt somit auf das neue Produkt ausgedehnt.

7.3. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum an BELL auch dann entsprechend zu schützen, wenn die gelieferte Ware nicht direkt für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist, und der Käufer hat dem Empfänger diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich mitzuteilen.

7.4. Bereits jetzt hat der Käufer alle künftigen Kaufpreisansprüche aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an BELL zu übertragen.

7.5. Bei ernsthaften und berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist BELL berechtigt, die Übergabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ohne Gewährung einer zusätzlichen Frist zu verlangen.

7.6. Solange der Käufer mit der Annahme bzw. dem Erhalt einer Lieferung oder mit der Begleichung eines fälligen Zahlungsanspruchs im Rückstand ist, ist BELL berechtigt, die Vertragserfüllung vollständig abzulehnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben auch bei Teillieferungen.

8. PRODUKTQUALITÄT, MINDESTABWEICHUNGEN, GARANTIEN

8.1. Sofern nicht anders vereinbart, ergibt sich die Qualität der Ware ausschließlich aus den Produktspezifikationen von BELL. Identifizierte Verwendungen gemäß der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH), die für die Waren relevant sind, stellen weder eine Vereinbarung über eine entsprechende vertragliche Qualität der Waren noch eine vertraglich angenommene Verwendung dar.

8.2. Merkmale von Modellen und Mustern sind nur verbindlich, soweit die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass es sich um Muster von Warenqualitäten handelt.

8.3. Informationen über die Qualität und die Haltbarkeit sowie andere Informationen sind nur dann garantierte oder garantierte Eigenschaften, wenn sie vereinbart und als solche gekennzeichnet wurden.

8.4. Qualitätsschwankungen, die auf die natürlichen Eigenschaften der Ware zurückzuführen sind, berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation bzw. Geltendmachung von Ansprüchen.

8.5. Soweit BELL den Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung beraten sollte, erfolgt dies nach bestem Wissen von BELL. Informationen und Hinweise zur Eignung und Verwendung der Ware entbinden den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Inspektionen.

8.6. Der Käufer ist für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Anweisungen in Bezug auf die Einfuhr, den Transport, die Lagerung und die Verwendung der Waren verantwortlich.

8.7. BELL haftet in keinem Fall dafür, dass die gelieferte Ware für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch geeignet ist.

9. TRANSPORT, VERPACKUNG, ÜBERGANG DES RISIKOS

9.1. Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Auswahl der Versandart im Ermessen von BELL.

9.2. Die Lieferungen erfolgen in Standardverpackung. Die Kosten für die Entsorgung der leeren Verpackung trägt der Käufer.

9.3. Die Lieferung erfolgt in Übereinstimmung mit der im Einzelfall vereinbarten Handelsbedingung, nach deren Auslegung die INCOTERMS®gilt (in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geänderten Fassung).

9.4. Im Falle der Lieferung beschädigter Waren wird BELL unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden informiert. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und der Käufer ist nicht berechtigt, daraus Ansprüche gegen BELL abzuleiten. Der Käufer ist verpflichtet, den Schaden von der Person, die den Transport durchführt, schriftlich bestätigen zu lassen oder den Schaden zu Beweiszwecken auf andere geeignete Weise zu dokumentieren.

9.5. Mehrwegbehälter, die sich im Eigentum von BELL befinden, sind kostenlos und rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung, an BELL zurückzugeben. Für den Fall, dass eine solche Rückgabe nicht unverzüglich erfolgen sollte, ist BELL berechtigt, Leihgebühren zu erheben. Eine Verwendung von Mehrwegbehältern als Lagerbehälter durch den Käufer für die Dauer des Zeitraums bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum oder darüber hinaus ist nicht zulässig. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, die Mehrwegbehälter mit anderen Produkten zu füllen.

10. STANDARD BEI DER LIEFERUNG

10.1. Sollte der Käufer schweigen, die Annahme der Ware verweigern oder ausdrücklich seinen Willen zum Ausdruck bringen, die Annahme zu verweigern, nachdem eine zusätzliche angemessene Frist für den Käufer festgelegt wurde, kann BELL vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Performance.

10.2. Die durch die verspätete Abnahme verursachten Kosten, insbesondere die Kosten für Lagerung und erneute Lieferung, trägt der Auftraggeber.

11. PRÜFPFLICHT / BESCHWERDEN / GARANTIE

11.1. Nach Erhalt ist die Ware unverzüglich auf Gewicht, Menge, Menge, Form, Typ und andere relevante Merkmale gemäß den Spezifikationen von BELL zu prüfen. BELL wird unverzüglich über etwaige Abweichungen informiert. Kundenbeschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie BELL innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt und vor der Bearbeitung der Ware schriftlich und ausführlich mitgeteilt werden.

11.2. Soweit BELL nicht für den Mangel haftet, der eine Pflichtverletzung darstellt, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.3. Nach Ablauf der in 11.1 genannten Frist von 10 Tagen für die Geltendmachung eines Anspruchs sind alle damit verbundenen Ansprüche ausgeschlossen.

11.4. Für den Fall, dass die Lieferung von Waren mit einer anderen Qualität vereinbart wurde, ist der Käufer nicht berechtigt, Ansprüche wegen möglicher Mängel geltend zu machen.

12. RESCISSION

Sofern der Käufer nicht unverzüglich im Voraus bezahlt, hat BELL Anspruch auf ein Rücktrittsrecht, falls der Käufer falsche Angaben zu den Tatsachen gemacht hat, die die Kreditwürdigkeit des Käufers bestimmen, oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde Übermittelte Vermögenswerte oder Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus früheren Lieferungen wurden nicht erfüllt, obwohl der Käufer in Verzug ist.

13. DATENSCHUTZ

BELL weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz Kundendaten des Lieferverhältnisses für den internen Gebrauch gespeichert werden.

14. HAFTUNG

14.1. Ein bestätigter Liefertermin setzt voraus, dass BELL selbst Lieferungen von seinen Lieferanten korrekt, vollständig und rechtzeitig erhalten hat. Für den Fall, dass BELL keine Lieferung von seinen Lieferanten erhalten hat, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten werden sollte.

14.2. Im Falle eines Verstoßes gegen eine materielle vertragliche Verpflichtung (Kardinalpflicht), dh eine Verpflichtung, die überhaupt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ermöglicht und deren Verstoß die Erfüllung des vertraglichen Zwecks und die Einhaltung, die der Kunde normalerweise kann, gefährdet Erwarten Sie, dass die Haftung auf den Schaden begrenzt ist, der im Rahmen eines solchen Vertrags vorhersehbar ist.

14.3. Die Haftung für Schäden gemäß Punkt 14.2. ist auf die Höhe der Gegenleistung begrenzt, die sich aus der jeweiligen Einzelbestellung ergibt, die im Vertrag vorgesehen ist.

14.4. BELL haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen garantierter Merkmale.

14.5. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Ersparnisse, die nicht möglich waren, sowie die Haftung für sonstige Folgeschäden, die durch einen Mangel verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

14.6. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BELL nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit voll haftbar.

14.7. Andernfalls ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.8. Ereignisse höherer Gewalt, für die der Schuldner gemäß § 276 BGB nicht haftet, entbinden BELL von der Erfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen, solange diese Ereignisse bestehen. Der Kunde wird unverzüglich über die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informiert. Sollte ein solches Ereignis länger als drei Monate dauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung, die über diesen Umfang hinausgeht, ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind. Beispiele für höhere Gewalt sind: Naturkatastrophen, Regierungsentscheidungen, nicht vorhersehbare Regulierungsentscheidungen, Blockaden, Unruhen, Mobilisierung, Streiks gegen Kooperationspartner, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, militärische Konflikte und Terrorismus sowie andere Umstände, die sind nicht vorhersehbar, schwerwiegend und treten nach Vertragsschluss auf.

14.9. BELL haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, falls die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der ordnungsgemäßen Einhaltung der vom Käufer verursachten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen beruhen sollte.

15. NICHT OFFENLEGUNG

15.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Bilder und sonstigen Unterlagen, die der Auftragnehmer erhalten hat und die das Geschäft von BELL betreffen, streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

15.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Erfüllung und / oder im Falle des Scheiterns eines Vertrages.

15.3. Subunternehmer sind entsprechend verpflichtet.

16. GERICHTSSTAND / LEISTUNGSORT

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Leipzig. Erfüllungsort für alle Transaktionen ist Leipzig.

17. ÄNDERUNGEN DER VERTRAGS- / SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Zusätzliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die von den oben genannten Bestimmungen abweichen, sind schriftlich erforderlich. Dies gilt auch für die Änderung dieser Anforderung der schriftlichen Form. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen ungültig oder nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

18. ANWENDBARES RECHT

Die Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

19. RECHTLICH VERBINDLICHE VERSION

Die Verkaufsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Bei abweichenden Bedeutungen einzelner Abschnitte ist in jedem Fall ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand November 2012

Die folgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen bilden die Grundlage unserer Verträge.

1. ANWENDUNGSUMFANG

Unsere Einkäufe, Dienstleistungen und Angebote werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt und geliefert. Abweichende oder nachteilige Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur akzeptiert, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Obwohl wir die gelieferte Ware annehmen, akzeptieren wir keine abweichenden Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Die Einkaufsbedingungen der BELL Flavours & Fragrances Duft und Aroma GmbH (im Folgenden als „BELL“ bezeichnet) gelten auch für den Fall, dass der Vertrag unter Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten bedingungslos ausgeführt wird im Widerspruch zu oder abweichend von den Einkaufsbedingungen von BELL. Spätestens mit dem Versand der bestellten Ware oder einer Teillieferung gelten unsere Einkaufsbedingungen als akzeptiert.

2. KOMMUNIKATION / SCHRIFTLICHES FORMULAR

Die Anforderung der schriftlichen Form ist erfüllt, wenn die Kommunikation per E-Mail erfolgt und der Absender elektronisch erzeugte Empfangsbestätigungen für E-Mails vorlegen kann, auf deren Inhalt sich der Absender bezieht.

3. SCHLUSSFOLGERUNG VON VERTRÄGEN

3.1. Bestellungen und Änderungen von Bestellungen sind nur schriftlich gültig. Bei Änderungen des Angebots nach einer Anfrage von BELL hat der Auftragnehmer die jeweilige Änderung gesondert anzugeben. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie (später) schriftlich bestätigt werden.

3.2. Alle Bestellungen sind vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. BELL ist nur an die Bestellung gebunden, wenn sie die schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen ab Bestelldatum erhält.

3.3. Mit oder ohne späteren Vertragsschluss werden Kostenvoranschläge, Modelle, Muster und dergleichen nicht vergütet.

4. DATEN, STANDARD

4.1. Die in der Bestellung angegebenen Daten sind verbindlich. Entscheidend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Erhalt der Ware bzw. die Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Serviceleistung bei BELL.

4.2. Der Auftragnehmer hat BELL unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald der Auftragnehmer vorhersehen kann, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Diese Informationspflicht umfasst die Begründung der Verspätung und die voraussichtliche Dauer.

4.3. Sollte der Auftragnehmer die Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen, hat BELL Anspruch auf Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Erhalt einer verspäteten Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche wegen Verzuges und Erstattung von Kosten.

4.4. Im Falle eines Verzugs ist BELL berechtigt, Waren als Ersatz selbst und auf Kosten des Lieferanten zu kaufen.

4.5. Sollte der Lieferant in Verzug sein, zahlt der Lieferant für jeden Tag, an dem die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 Prozentpunkten des Gesamtbestellwerts, jedoch maximal 5 Prozentpunkte der Bestellung Wert. Die Vertragsstrafe wird für den Zeitraum seit Überschreitung der Frist und bis zur vollständigen Erbringung der Leistung oder bis zur Abgabe der Rücktrittserklärung vom Vertrag berechnet. BELL behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Eine möglicherweise bezahlte Vertragsstrafe wird mit dem Schadensersatzanspruch verrechnet. BELL ist berechtigt, die Vertragsstrafe bis zur endgültigen Zahlung der Bestellung geltend zu machen und den Betrag der Vertragsstrafe vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

5. RESERVIERUNG DES EIGENTUMS

Für den Fall, dass die bestellte Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wird, ist BELL dennoch berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verwenden und zu verarbeiten.

6. GARANTIE / GARANTIE

6.1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Ware alle Eigenschaften aufweist, die für Rohstoffe nach den Spezifikationen von BELL erforderlich sind und die vom Lieferanten garantiert werden. Die Ware muss für die vertraglich vorgesehene Verwendung geeignet sein. Artikel, die bei Lieferung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. einem Verfallsdatum gekennzeichnet sind, haben eine Restlaufzeit bis zu diesem Datum von mindestens 75 Prozent ihrer gesamten Haltbarkeit.

6.2. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, garantiert der Lieferant, dass die gelieferte Ware in jeder Hinsicht den vereinbarten Spezifikationen, dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen für den jeweiligen Verwendungszweck entspricht mit Bestimmungen der Gesetze in Bezug auf Lebensmittel und Drogen und dass sie für den beabsichtigten Gebrauch geeignet sind.

6.3. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Rechte von BELL bei Qualitäts- oder Eigentumsmängeln der Ware (einschließlich fehlerhafter oder kurzer Lieferungen) und sonstigen Pflichtverletzungen des Lieferanten.

6.4. Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Entdeckung und innerhalb von vier Wochen sowie bei Rohstoffen bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum zu melden. Eine Bestätigung der Lieferscheine gilt nicht als Abnahme der Ware.

6.5. Für den Fall, dass für BELL im Zusammenhang mit der fehlerhaften Lieferung Kosten oder Kosten anfallen (z. B. Inspektionskosten oder Kosten für Gutachten, Kosten für notwendige Ersatz- und Ersatzkäufe bei anderen Lieferanten, Kosten für Produktrückrufe, Rechtskosten), hat der Lieferant erstatten sie. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

6.6. Auf ersten Antrag stellt der Lieferant BELL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln oder Schäden an Produkten der Lieferung des Lieferanten aufgrund des Anteils des Lieferanten an der Verursachung der Mängel oder Schäden geltend gemacht werden können. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme abzuschließen, die für die Lieferung der Ware angemessen ist, und diese Versicherung während der Dauer des Lieferverhältnisses aufrechtzuerhalten.

7. VERSANDBEDINGUNGEN / GEFAHRENÜBERTRAGUNG

7.1. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen werden alle Lieferungen zollpflichtig geliefert. Die Lieferung umfasst auch die Verpackungskosten und die Transportversicherung.

7.2. Bei vom Vertrag abweichenden Lieferterminen behält sich BELL das Recht vor, die Ware auf Kosten des Auftragnehmers zurückzusenden.

7.3. Teillieferungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung angenommen.

7.4. Die in der Bestellung angeforderten Sicherheitsdatenblätter und Unterlagen sind spätestens mit dem Versand der Ware bzw. mit der Erbringung der Dienstleistung zu liefern.

8. PREISE / FÄLLIGES DATUM / LEISTUNGSORT

8.1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist verbindlich. Die Einzelpreise sind in der Bestellung als Nettopreise anzugeben.

8.2. Erfüllungsort für die Zahlung ist der europäische Hauptsitz von BELL. Sofern die Parteien keinen anderen Leistungsort für Dienstleistungen vereinbart haben, werden die Dienstleistungen dort erbracht.

8.3. Kopien von Rechnungen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

8.4. Die Frist für die Zahlung der Rechnung beginnt mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch nicht vor dem Eingang der Ware. Die Zahlung bedeutet weder eine Annahme der ordnungsgemäßen Leistung noch einen Verzicht auf mögliche Gewährleistungsansprüche.

9. NICHT OFFENLEGUNG

9.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle erhaltenen Bilder und sonstigen Unterlagen, die das Geschäft von BELL betreffen, streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

9.2. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt auch nach Erfüllung und bei Vertragsbruch.

9.3. Subunternehmer sind entsprechend verpflichtet.

10. IMMOBILIENRECHTE

Der Lieferant garantiert, dass die Erbringung der Dienstleistung des Lieferanten keine Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Lieferant stellt BELL auf ersten Antrag von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer solchen Zuwiderhandlung geltend gemacht werden sollten.

11. DOKUMENTATION

Der Lieferant ist verpflichtet, von jeder gelieferten Charge unmittelbar vor dem Abfüllen / Verpacken in die Transportbehälter zurückbehaltene Proben zu entnehmen und mindestens bis zum Ablauf des vorgenannten Datums zu lagern. BELL ist berechtigt, jederzeit Muster für spätere Untersuchungen anzufordern.

12. ANWENDBARES RECHT

Es gilt als vereinbart, dass alle Verträge deutschem Recht unterliegen; Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.

13. ORT DER LEISTUNG / ORT DER GERICHTSSTAND / TEILWEISE UNGÜLTIGKEIT

13.1. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.

13.2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen von BELL, ist Leipzig

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ist Leipzig.

14. WERBUNG

Der Auftragnehmer darf ohne schriftliche Zustimmung von BELL in seiner Werbung nicht auf die bestehende Geschäftsbeziehung mit BELL verweisen. Gleiches gilt für die jeweiligen Angaben auf Ausstellungen und Messen.

15. RECHTLICH VERBINDLICHE VERSION

Die Einkaufsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bei abweichenden Bedeutungen einzelner Abschnitte ist in jedem Fall ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich.

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1Erklärungen in eckigen Klammern sind Notizen des Übersetzers.


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und Verkaufsbedingungen
 

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