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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

 

 

Stand November 2012

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BELL Flavors & Fragrances Duft und Aroma GmbH (nachfolgend „BELL“ genannt) und dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von BELL schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages werden erst durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung von BELL wirksam und haben keinen Einfluss auf zukünftige Verträge zwischen den Parteien. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung durchführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen.

1.2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.1.

1.3. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nicht zusammen mit dem Angebot zugegangen sein oder wurden sie ihm nicht anderweitig übermittelt, gelten sie dennoch, wenn der Kunde sie aus einer früheren Geschäftsbeziehung kannte oder bereits kennen musste.

1.4. BELL weist ausdrücklich darauf hin, dass etwaige vorhergehende mündliche Vereinbarungen keine Geltung haben. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Handelsvertreter von BELL lediglich zur Entgegennahme von Bestellungen/Kaufanfragen befugt sind, nicht jedoch berechtigt sind, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen oder etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers anzuerkennen.

2. KOMMUNIKATION / SCHRIFTFORM

Das Erfordernis der Schriftform ist gewahrt, wenn die Kommunikation per E-Mail erfolgt und der Absender in der Lage ist, für E-Mails, auf deren Inhalt er Bezug nimmt, elektronisch generierte Empfangsbestätigungen bereitzustellen.

3. BESTELLUNGEN / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

3.1. Angebote von BELL sind grundsätzlich freibleibend und begründen keine Lieferverpflichtung. Nach der Bestellung des Kunden kommt durch die Auftragsbestätigung ein zweiseitiger Vertrag zustande.

3.2. Die mit der Bestellung in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zusammengestellt. Die produktspezifischen Daten beruhen auf unseren eigenen Untersuchungen oder auf Angaben der Rohstofflieferanten. Mit der Bereitstellung solcher Daten ist keine Übernahme einer Garantiezusage verbunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bereitstellung von Unterlagen und Informationen den Käufer nicht von seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 11.1. dieser Verkaufsbedingungen entbindet, bei ihm eingehende Ware zu untersuchen und daher nicht mit einer Aussage über die Verwendbarkeit der Ware für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck (Ziffer 8.7.) verbunden ist.

3.3. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung von Bestellungen des Käufers sowie verspäteter und geänderter Angebotsannahmen durch BELL zustande.

4. Alternative Streitbeilegung

4.1. Der Kunde erwirbt durch Übergabe und nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser Verkaufsbedingungen das Eigentum am Produkt. Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen am Produkt oder Vermarktungsrechte werden nicht übertragen.

4.2. BELL ist berechtigt, auch vor dem vereinbarten Termin zu liefern.

4.3. BELL wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn der Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und BELL die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten nicht zu vertreten hat.

4.4. Jede Lieferung wird für sich betrachtet. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit bei einer Lieferung hat keine Auswirkungen auf andere Bestellungen.

5. PREIS

5.1. Die Preise der Produkte sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Eine spätere Änderung kann eine Preisanpassung nur dann zur Folge haben, wenn der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss liegen soll.

5.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anfallender Steuern und Abgaben. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe ausgewiesen.

6. ZAHLUNG

6.1. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Bereitstellung und nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

6.2. Der Käufer gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn er nach Fälligkeit eine Mahnung erhält oder nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Im Verzugsfall hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu zahlen.

6.3. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.4 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zur Tilgung der ältesten oder am wenigsten gesicherten Forderung verwendet.

6.5. Teillieferungen werden sofort in Rechnung gestellt und sind unabhängig von der Fertigstellung der Gesamtlieferung jeweils gesondert zur Zahlung fällig. Mangels schriftlicher Vereinbarungen werden Anzahlungen bei Vertragsabschlüssen jeweils auf die älteste Teillieferung angerechnet.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis bleibt die Ware Eigentum von BELL.

7.2. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrag von BELL. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung bzw. Vermischung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die neue Sache.

7.3. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum von BELL auch dann entsprechend zu sichern, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist und wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.

7.4. Der Käufer tritt BELL bereits jetzt alle künftigen Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab.

7.5. Bei ernsthaften und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist BELL berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Frist die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.

7.6. Solange der Käufer mit der Annahme bzw. Entgegennahme einer Lieferung oder mit dem Ausgleich einer fälligen Zahlungsforderung im Rückstand ist, ist BELL berechtigt, die Erfüllung des Vertrages insgesamt zu verweigern oder ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich von Teillieferungen auszuüben.

8. PRODUKTQUALITÄT, MINIMALE ABWEICHUNGEN, GARANTIEN

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den Produktspezifikationen von BELL. Für die Ware relevante, identifizierte Verwendungszwecke gemäß der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) stellen weder eine Vereinbarung über eine entsprechende vertragliche Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.

8.2. Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass es sich bei ihnen um Beispiele für die Beschaffenheit der Ware handelt.

8.3. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann garantierte bzw. zugesicherte Eigenschaften, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet sind.

8.4. Qualitätsschwankungen, die auf die natürlichen Eigenschaften der Ware zurückzuführen sind, berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen.

8.5. Soweit BELL den Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung beraten soll, geschieht dies nach bestem Wissen. Auskünfte und Hinweise über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

8.6. Der Käufer ist für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen und Vorschriften hinsichtlich Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

8.7. BELL übernimmt in keinem Fall die Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.

9. TRANSPORT, VERPACKUNG, GEFAHRÜBERGANG

9.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liegt die Wahl der Versandart im Ermessen von BELL.

9.2. Die Lieferung erfolgt in Standardverpackung. Die Kosten für die Entsorgung der leeren Verpackung trägt der Käufer.

9.3. Die Lieferung erfolgt gemäß der im Einzelfall vereinbarten Handelsklausel, zu deren Auslegung die INCOTERMS® Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung).

9.4. Bei Anlieferung beschädigter Ware ist BELL umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden und der Käufer ist nicht berechtigt, hieraus Ansprüche gegen BELL abzuleiten. Der Käufer ist verpflichtet, sich den Schaden von der den Transport durchführenden Person schriftlich bestätigen zu lassen oder den Schaden zu Beweiszwecken auf andere geeignete Weise zu dokumentieren.

9.5. Im Eigentum von BELL stehende Leihgebinde sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung, kostenfrei an BELL zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, ist BELL berechtigt, Leihgebühren zu erheben. Eine Nutzung der Leihgebinde als Lagerbehälter durch den Käufer für die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums oder darüber hinaus ist nicht gestattet. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, die Leihgebinde mit anderen Produkten zu befüllen.

10. LIEFERVERZUG

10.1. Schweigt der Käufer, verweigert er die Abnahme der Ware oder erklärt er ausdrücklich, die Abnahme abzulehnen, nachdem ihm erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, ist BELL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

10.2. Die durch die verzögerte Abnahme entstehenden Kosten, insbesondere Kosten für Lagerung und erneute Zustellung, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. UNTERSUCHUNGSPFLICHT / MÄNGELRÜGEN / GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Gewicht, Menge, Anzahl, Form, Art und sonstige relevante Merkmale entsprechend den Angaben von BELL zu prüfen. Etwaige Abweichungen sind BELL unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen des Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn sie BELL innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt und vor Verarbeitung der Ware schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.

11.2. Soweit der Mangel auf einer Pflichtverletzung beruht und nicht von BELL zu vertreten ist, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

11.3. Nach Ablauf der in Ziffer 10 genannten 11.1-tägigen Reklamationsfrist sind sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche ausgeschlossen.

11.4. Wurde die Lieferung von Waren anderer Beschaffenheit vereinbart, so stehen dem Käufer wegen etwaiger Mängel keine Ansprüche zu.

12. RÜCKTRITT

Sofern der Käufer nicht unverzüglich Vorkasse leistet, steht BELL ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Käufer falsche Angaben zu den seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist oder er seinen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen nicht nachkommt, obwohl er in Verzug ist.

13. DATENSCHUTZ

BELL weist ausdrücklich darauf hin, dass Kundendaten aus der Lieferbeziehung gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz zur internen Verwendung gespeichert werden.

4. LIABILITY

14.1. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch BELL. Bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten sind beide Parteien berechtigt, bei einer Überschreitung des Liefertermins um mehr als einen Monat vom Vertrag zurückzutreten.

14.2. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3. Die Schadensersatzhaftung nach Ziffer 14.2. ist der Höhe nach auf die im Vertrag vorgesehene Gegenleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag begrenzt.

14.4. BELL haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

14.5. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen sowie die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

14.6 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BELL unbeschränkt nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.7 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.8. Ereignisse höherer Gewalt, die der Schuldner nicht nach § 276 BGB zu vertreten hat, entbinden BELL von der Erfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Der Kunde wird über die voraussichtliche Dauer derartiger Ereignisse unverzüglich informiert. Sollte ein derartiges Ereignis länger als drei Monate dauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die unabhängig vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien sind. Beispiele für höhere Gewalt sind: Naturkatastrophen, Regierungsentscheidungen, unvorhersehbare behördliche Entscheidungen, Blockaden, innere Unruhen, Mobilmachung, Streiks bei Kooperationspartnern, Beschlagnahme, Embargo, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen und Terrorismus sowie sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und nach Vertragsschluss eintretende Umstände.

14.9. BELL haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Käufer zu vertretenden ordnungsgemäßen Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen beruht.

15. Geheimhaltung

15.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm zugegangenen Bilder und sonstigen Unterlagen, die den Betrieb von BELL betreffen, strikt vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

15.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach der Abwicklung bzw. im Falle des Scheiterns eines Vertrages.

15.3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

16. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist Leipzig.

17. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES / SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Zusätzliche oder von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

18. ANWENDBARES RECHT

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

19. RECHTSVERBINDLICHE FASSUNG

Die Verkaufsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei abweichenden Bedeutungen einzelner Abschnitte ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Stand November 2012

Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Grundlage unserer Verträge.

1. ANWENDUNGSBEREICH

Unsere Einkäufe, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir bestätigen sie ausdrücklich schriftlich. Auch durch Entgegennahme der Lieferung erkennen wir abweichende Bedingungen des Verkäufers nicht an. Die Einkaufsbedingungen der BELL Flavors & Fragrances Duft und Aroma GmbH (nachfolgend „BELL“ genannt) gelten auch dann, wenn der Vertrag in Kenntnis entgegenstehender oder von den Einkaufsbedingungen von BELL abweichender Bedingungen des Verkäufers vorbehaltlos durchgeführt wird. Spätestens mit der Zusendung der bestellten Ware oder einer Teillieferung gelten unsere Einkaufsbedingungen als angenommen.

2. KOMMUNIKATION / SCHRIFTFORM

Das Erfordernis der Schriftform ist gewahrt, wenn die Kommunikation per E-Mail erfolgt und der Absender in der Lage ist, für E-Mails, auf deren Inhalt er Bezug nimmt, elektronisch generierte Empfangsbestätigungen bereitzustellen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Bestellungen und Änderungen von Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Änderungen des Angebots nach einer Anfrage von BELL wird der Auftragnehmer auf die jeweilige Änderung gesondert hinweisen. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der (nachträglichen) schriftlichen Bestätigung.

3.2. Sämtliche Bestellungen werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. BELL ist an die Bestellung nur gebunden, wenn ihr die schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen ab Bestelldatum zugeht.

3.3. Kostenvoranschläge, Modelle, Muster und dergleichen werden – auch ohne späteren Vertragsabschluss – nicht vergütet.

4. TERMINE, VERZUG

4.1. Die in der Bestellung genannten Termine sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bzw. die Fertigstellung und Abnahme der vereinbarten Leistung bei BELL.

4.2. Der Auftragnehmer wird BELL unverzüglich schriftlich informieren, sobald für ihn absehbar ist, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Informationspflicht umfasst die Angabe der Gründe für die Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer.

4.3. Werden die Verpflichtungen des Auftragnehmers nicht innerhalb der Lieferfrist erfüllt, stehen BELL etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Die Annahme einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Ansprüche auf Verzugs- und Aufwendungsersatz dar.

4.4. Im Falle eines Lieferverzuges ist BELL berechtigt, auf Kosten des Lieferanten selbst Ersatz zu beschaffen.

4.5. Kommt der Lieferant in Verzug, so ist er verpflichtet, für jeden Tag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0.2 Prozentpunkten des Gesamtbestellwertes, maximal jedoch 5 Prozentpunkte des Bestellwertes zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird für den Zeitraum seit Fristüberschreitung und bis zur vollständigen Erbringung der Leistung bzw. Abgabe der Rücktrittserklärung berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche sowie weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt BELL vorbehalten. Eine eventuell bezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. BELL ist berechtigt, die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung für die Bestellung geltend zu machen und den Betrag der Vertragsstrafe vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Wird die bestellte Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert, ist BELL dennoch zur Verwendung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt.

6. GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE

6.1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Ware alle Eigenschaften aufweist, die bei Rohstoffen nach den Spezifikationen von BELL gefordert und vom Lieferanten zugesichert werden. Die Ware muss für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck geeignet sein. Artikel, die bei Lieferung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum gekennzeichnet sind, haben bis zu diesem Datum eine Restlaufzeit von mindestens 75 Prozent ihrer Gesamthaltbarkeit.

6.2. Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, gewährleistet der Lieferant, dass die gelieferte Ware in jeder Hinsicht den vereinbarten Spezifikationen, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den für den jeweiligen Verwendungszweck einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen, insbesondere den Bestimmungen des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts, entspricht und für die beabsichtigte Verwendung geeignet ist.

6.3. Für die Rechte von BELL bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) und sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.4. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind nach Entdeckung innerhalb einer Frist von vier Wochen, bei Rohstoffen bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum, zu rügen. Eine Bestätigung auf Lieferscheinen stellt keine Abnahme der Ware dar.

6.5. Soweit BELL im Zusammenhang mit der mangelhaften Lieferung Aufwendungen oder Kosten entstehen (z. B. Untersuchungskosten oder Gutachtenkosten, Kosten für notwendige Ersatz- und Ersatzbeschaffungen bei anderen Lieferanten, Kosten für Produktrückrufe, Rechtskosten), hat der Lieferant diese zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

6.6. Der Lieferant stellt BELL von allen Ansprüchen Dritter, die wegen Mängeln oder Schäden an Produkten seiner Lieferung geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei, und zwar auf Grundlage seines Verursachungsanteils an den Mängeln oder Schäden. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für die zu liefernden Waren angemessenen Deckungssumme abzuschließen und während der Dauer der Lieferbeziehung aufrechtzuerhalten.

7. VERSANDBEDINGUNGEN / GEFAHRÜBERGANG

7.1. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen erfolgen alle Lieferungen „frei Haus“. Die Lieferung beinhaltet auch die Verpackungskosten und die Transportversicherung.

7.2. Bei vom Vertrag abweichenden Lieferterminen behält sich BELL vor, die Rücksendung der Ware auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen.

7.3. Teillieferungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung akzeptiert.

7.4. Spätestens mit der Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung werden auch die in der Bestellung geforderten erforderlichen Sicherheitsdatenblätter und Unterlagen mitgeliefert.

8. Preise / Fälligkeit / Erfüllungsort

8.1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Die einzelnen Preise werden in der Bestellung als Nettopreise ausgewiesen.

8.2. Erfüllungsort für die Zahlung ist der europäische Firmensitz von BELL. Sofern die Parteien keinen anderen Erfüllungsort für Leistungen vereinbart haben, erfolgt die Leistungserbringung dort.

8.3. Rechnungskopien müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein.

8.4. Die Frist zur Zahlung der Rechnung beginnt mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Die Zahlung stellt weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch einen Verzicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche dar.

9. Geheimhaltung

9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche erhaltenen Bilder und sonstigen Unterlagen, welche den Betrieb von BELL betreffen, strikt vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung und Scheitern eines Vertrages.

9.3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

10. EIGENTUMSRECHTE

Der Lieferant garantiert, dass durch die Erbringung seiner Leistung keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant stellt BELL auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer solchen Verletzung geltend gemacht werden sollten.

11. DOKUMENTATION

Der Lieferant ist verpflichtet, aus jeder gelieferten Charge unmittelbar vor der Abfüllung/Verpackung in Transportbehälter Rückstellmuster zu entnehmen und mindestens bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aufzubewahren. BELL ist jederzeit berechtigt, Muster für Nachuntersuchungen anzufordern.

12. ANWENDBARES RECHT

Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

13. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / TEILUNWIRKSAMKEIT

13.1. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen von BELL, ist Leipzig, Deutschland

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ist Leipzig, Deutschland.

14. WERBUNG

Ohne schriftliche Zustimmung von BELL ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, in seiner Werbung auf die mit BELL bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Gleiches gilt für entsprechende Hinweise auf Ausstellungen und Messen.

15. RECHTSVERBINDLICHE FASSUNG

Die Einkaufsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei abweichenden Bedeutungen einzelner Abschnitte ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich.

________________________
1 Erklärungen in eckigen Klammern sind Anmerkungen des Übersetzers.


Um unsere „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ als PDF zu lesen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link zum PDF-Dokument!

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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